Behandlung

Eine Behandlung dauert in der Regel eine Stunde. Folgetermine können auch etwas kürzer ausfallen. Wie viele Behandlungen nötig sind hängt von ihrem Beschwerdebild ab. Bei akuten Beschwerden reichen häufig 1-3 Behandlungen aus. Bei chronischen oder degenerativen Erkrankungen nimmt die Behandlung oft längere Zeit in Anspruch. 

Ich bespreche mit Ihnen individuell nach jeder Behandlung wann der nächste Termin erfolgen soll. Bitte bringen Sie zu ihrem Termin eine Stunde Zeit, ein großes Handtuch sowie eine bequeme Sporthose mit. Wenn Sie Befunde aus der klinischen Diagnostik wie zum Beispiel Laborwerte, Arztberichte, MRT-, CT- oder Röntgenbilder haben, bringen Sie diese gerne mit. Ihre Behandlung besteht aus einer ausführlichen Anamnese, einer körperlichen Untersuchung, sowie einer abschließenden Behandlung und Beratung.


Kosten

Eine Behandlung dauert ca. 50 bis 60 Minuten und es wird ein Betrag von ca.110 Euro in Rechnung gestellt. Folgebehandlungen können kürzer ausfallen und kosten dementsprechend weniger. 

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Behandlungen ganz oder teilweise. Die Voraussetzungen der Rückerstattung variieren zum Teil zwischen den Krankenkassen. Private Krankenkassen erstatten osteopathische Behandlungen für gewöhnlich ganz. Bitte erfragen Sie die Kostenübernahme vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.


Termine

Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist.

Der Patient sollte daher,

  • Termine pünktlich einhalten
  • falls erforderlich, Termine frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher absagen, damit die für den Patienten vorgesehene Zeit noch anderweitig verplant werden kann. 

Für unentschuldigt, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird eine Ausfallpauschale von 90 Euro in Rechnung gestellt.


Abrechenbarkeit osteopathischer Leistungen

  • Die Übernahme der Kosten einer osteopathischen Behandlung variiert bei gesetzlich Versicherten. Häufig wird ein ärztliches Privatrezept oder eine ärztliche Empfehlung benötigt. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn.
  • Die Honorarabrechnung bei Privatversicherten erfolgt grundsätzlich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang. 

 


Rechtliches

Aus gesetzlichen Gründen bin ich dazu verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass es mir laut Heilmittelwerbegesetz und aktueller Rechtsprechung nicht zusteht Heilversprechen zu machen. Die Osteopathie wird rein auf Basis jahrelanger positiver Erfahrungen angewendet.

 


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☏ 08195 7788445

Lena Bentenrieder: Heilpraktikerin, Osteopathin

Lechstraße 26, 86937 Scheuring

lena.bentenrieder@osteopathie.de